Wolf Klimpe-Auerbach

Kompetenz & Wissen für Personal- und Betriebsräte

Beratung, Schulung von Personalräten/Betriebsräten, Vorsitz in Einigungsstellen

Aufbauseminar Teil 2 (Personelle Einzelmaßnahmen)

Die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen

Einstellungen, Ein-/Umgruppierungen und Versetzungen gehören zum täglichen Geschäft der Personalratsarbeit. Der Gesetzgeber hat die Bedeutung dieser Beteiligungstatbestände erkannt und dem Personalrat weitreichende Rechte eingeräumt. Anhand von personellen Einzelmaßnahmen lassen sich Rückschlüsse auf Auswahlrichtlinien, Personalplanung und sogar auf „schleichende“ Änderungen in der Dienststelle ziehen – Informationen, die viele Arbeitgeber dem Personalrat nur zu gern vorenthalten.

Für die Kündigung von Arbeitnehmern hat der Gesetzgeber den Dienststellen mit dem Kündigungsschutzgesetz klare Regeln vorgegeben. Damit diese Regeln auch beachtet werden, ist dem Personalrat eine wichtige Schutzfunktion zugewiesen. Durch Fehler im Beteiligungsverfahren entstehen den Betroffenen häufig Nachteile, die bei entsprechender Kenntnis der Gesetze und der Entscheidungspraxis der Gerichte vermeidbar wären.

Dauer: 3-4 Schulungstage je nach Gewichtung der Schwerpunkte

Inhalte

Begriff der personellen Einzelmaßnahmen

Übertragung der auszuübenden Tätigkeit

Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus

Pflichten der Dienststellenleitung bei personellen Einzelmaßnahmen

Reaktionsmöglichkeiten des Personalrats

Rechtsfolgen der Zustimmungsverweigerung

Grundsätze des Kündigungsrechts

Voraussetzungen der Beteiligung des Personalrats

Rechtsstellung der Arbeitnehmer