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Wolf Klimpe-Auerbach
Kompetenz & Wissen für Personal- und Betriebsräte

Beratung, Schulung von Personalräten/Betriebsräten, Vorsitz in Einigungsstellen

Zu den Seminaren

Personal- und Betriebsräte qualifiziere ich in individuell auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Schulungen für ihre schwierigen Aufgaben als kompetente Interessenvertretungen der Beschäftigten. Die Dauer kann den konkreten Erfordernissen vor Ort angepasst werden und kann über Eintagesseminare bis hin zu Wochenschulungen reichen.

Die Veranstaltungen finden in der Dienststelle oder in angenehmen Tagungshotels in Ihrer Nähe statt.
Mein Seminarangebot umfasst die Grundlagenschulungsmodule im Arbeits- und Personalvertretungsrecht sowie Spezialthemen wie z.B.

  • Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
  • Dienstvereinbarungen, Einigungsstelle und verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren
  • Konfliktmanagement und Mediation
  • Probleme der besonderen Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst (Befristung, Teilzeit)
  • Personalplanung, Personalentwicklung, Personalführung, Mitarbeitergespräche; was muss der Personalrat darüber wissen, um sich gegen das bestens geschulte Führungspersonal der Dienststelle behaupten zu können?
  • Geschäftsführung und Beschlussfassung des Personalrats, aber richtig!
  • Wie bereitet der Personalrat Personalversammlungen vor und wie führt er sie durch?
  • Grundlagen des Arbeits- und Beamtenrechts einschließlich des Tarifrechts in der Dienststelle
  • Personelle Einzelmaßnahmen – von der Einstellung bis zur Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
  • Das Arbeitszeitrecht des öffentlichen Dienstes; Flexibilisierung im Interesse der Beschäftigten und der Dienststelle

Einführung in die Personalratsarbeit

Personalräte sind in ihrer täglichen Praxis mit einer Vielfalt von Anforderungen konfrontiert. Hierzu gehören natürlich die Kenntnisse des Personalvertretungsrechts als Grundlage der Personalratsarbeit. Eine wichtige Rolle spielen darüber hinaus aber weitere gesetzliche Regelungen (Schutzgesetze, Arbeitsrecht) und tarifliche Bestimmungen.

Das WIE ihrer Anwendung ist aber neben diesen Rechtskenntnissen entscheidend für die Arbeit als Personalrat. Verhandlungs- und Konfliktfähigkeit sind deshalb zur Einflussnahme als Vertretungsorgan der Beschäftigten von Bedeutung.

Das Training vermittelt diese Grundlagen und bietet durch speziellen Methodeneinsatz einen Bezug zur Praxis.

Dauer: 3-4 Schulungstage je nach Gewichtung der Schwerpunkte

Inhalt

Einführung in das Personalvertretungsrecht
  • Systematik und Begriffe
  • Akteure und ihre Rollen
  • Stellung der Personalratsmitglieder
  • Selbstständige Amtsführung
  • Personalratstätigkeit als Ehrenamt, Freistellungsanspruch, Reisekosten
  • Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit Benachteiligungsverbot Versetzungsschutz
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Geheimhaltungspflicht
  • Schulungsanspruch
  • Verantwortlichkeit für schlechte Amtsführung
Organisation der Personalratsarbeit
  • der Personalrat als Gremium
  • der Vorstand
  • die Ausschüsse
  • Geschäftsordnung
  • Einladung und Tagesordnung
  • Wer informiert die Personalratsmitglieder?
  • Sitzungsablauf und Beschlussfassung
  • Kosten und Sachaufwand
Der Personalrat und die Beschäftigten
  • wen vertritt der Personalrat?
  • Personalversammlung
  • Behandlung von Beschwerden
  • Verantwortlichkeit gegenüber den Beschäftigten
Der Personalrat und die Dienststelle
  • Kooperation und Konflikt
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Systematik der Informations-, Beteiligungs- und Beratungsrechte
Personalrat und Gewerkschaften
  • Koalitionsfreiheit
  • Unterstützung der Personalratsarbeit durch Gewerkschaften

Aufbauseminar Teil 1 – Praktische Personalratsarbeit

Das Personalvertretungsrecht räumt dem Personalrat durch Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte eine gesetzliche Möglichkeit zur Mitgestaltung dienstlicher Angelegenheiten ein. Zur Durchsetzung dieser Gestaltungsmöglichkeit gehören darüber hinaus auch Kenntnisse weiterer gesetzlicher Regelungen sowie des jeweiligen Tarifrechts.

Um Mitgestalten zu können, müssen eigene Positionen formuliert und auch umgesetzt werden können. Kompetenzen, wie Verhandlungs- und Konfliktmanagement, sind deshalb für die Arbeit als Interessenvertretung der Beschäftigten von Bedeutung. Durch speziellen Methodeneinsatz wird der Bezug zur Praxis hergestellt.

Dauer: 3–4 Schulungstage je nach Gewichtung der Schwerpunkte

Inhalt

Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Überwachungs- und Kontrollfunktion
  • Schutz besonderer Personengruppen
Informationsrechte
  • Überblick über die gesetzlichen Vorschriften
  • Hinzuziehung von Sachverständigen
  • Vorlage von Unterlagen
  • Gerichtliche und politische Durchsetzung
  • Vereinbarungen zwischen Dienststelle und Personalrat
Aufbau der Beteiligungsrechte
  • Anhörung
  • Mitwirkung
  • Mitbestimmung
Verfahrensrechtliche Ausgestaltung
  • Verfahrensablauf der Mitbestimmungsangelegenheiten
  • Verlauf des Mitwirkungsverfahrens
  • Das Anhörungsverfahren
Dienstvereinbarungen und Konfliktlösung
  • Die Dienstvereinbarung als gestaltendes Mittel der Mitbestimmung
  • Konfliktlösung in der Einigungsstelle
  • Das gerichtliche Beschlussverfahren
  • Vorbereitung und Einfordern gewerkschaftlichen Rechtsschutzes
  • Ausgestaltung personalvertretungsrechtlicher Beschlussverfahren

Aufbauseminar Teil 2 (Personelle Einzelmaßnahmen)

Die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen

Einstellungen, Ein-/Umgruppierungen und Versetzungen gehören zum täglichen Geschäft der Personalratsarbeit. Der Gesetzgeber hat die Bedeutung dieser Beteiligungstatbestände erkannt und dem Personalrat weitreichende Rechte eingeräumt. Anhand von personellen Einzelmaßnahmen lassen sich Rückschlüsse auf Auswahlrichtlinien, Personalplanung und sogar auf „schleichende“ Änderungen in der Dienststelle ziehen – Informationen, die viele Arbeitgeber dem Personalrat nur zu gern vorenthalten.

Für die Kündigung von Arbeitnehmern hat der Gesetzgeber den Dienststellen mit dem Kündigungsschutzgesetz klare Regeln vorgegeben. Damit diese Regeln auch beachtet werden, ist dem Personalrat eine wichtige Schutzfunktion zugewiesen. Durch Fehler im Beteiligungsverfahren entstehen den Betroffenen häufig Nachteile, die bei entsprechender Kenntnis der Gesetze und der Entscheidungspraxis der Gerichte vermeidbar wären.

Dauer: 3-4 Schulungstage je nach Gewichtung der Schwerpunkte

Inhalte

Begriff der personellen Einzelmaßnahmen
  • Darstellung anhand von Beispielen in der Rechtsprechung
  • Unterschiede bei den Beschäftigtengruppen
  • Einstellung
  • Ausschreibung, insbesondere diskriminierungsfreie Ausschreibung
  • Folgen fehlerhafter Ausschreibung
  • Auswahlrichtlinien
Übertragung der auszuübenden Tätigkeit
  • Eingruppierung
  • Umgruppierung
  • Höhergruppierung
  • Rückgruppierung; Sonderfall: korrigierende Rückgruppierung
  • Versetzung und Abordnung
  • Begriff der Versetzung
  • Begriff der Abordnung
  • Versetzungs- und Abordnungsgründe
  • Auswahlkriterien
  • Zuweisung
Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
  • Entlassung
Pflichten der Dienststellenleitung bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Umfang der Informationspflicht
  • Zeitpunkt der Information
Reaktionsmöglichkeiten des Personalrats
  • Zustimmung
  • Zustimmungsverweigerung
  • Gründe der Zustimmungsverweigerung
  • Fristen und Form
  • Auswirkungen der Verweigerung
Rechtsfolgen der Zustimmungsverweigerung
  • Weiteres Verfahren
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte
Grundsätze des Kündigungsrechts
  • Die personenbedingte, insbesondere die krankheitsbedingte Kündigung
  • Weitere personenbedingte Kündigungsgründe
  • Die verhaltensbedingte Kündigung
  • Auswirkungen der verhaltensbedingten Kündigung auf das Arbeitslosengeld
  • Die betriebsbedingte Kündigung
Voraussetzungen der Beteiligung des Personalrats
  • Mitbestimmung? Mitwirkung?
  • Verfahren bei ordentlichen Kündigungen
  • Beteiligung bei außerordentlichen Kündigungen
Rechtsstellung der Arbeitnehmer
  • Bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats
  • Bei Einwendungen des Personalrats
  • Besonderheiten bei Kündigungen von Personalratsmitgliedern

Spezialseminar

„Handlungsmöglichkeiten des Personalrats bei flexibler Arbeitszeitgestaltung“

Dauer: 2-3 Schulungstage

Inhalt:

Zu beachtendes Arbeitszeitrecht
  • Arbeitszeitgesetz
  • TVöD
  • bestehende Regelungen der Dienststelle
Einflussmöglichkeiten des Personalrats
  • Beteiligungsrechte des Personalrats nach den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen
  • Regelungsumfang
    • Ausübung der Mitbestimmung im Einzelfall
    • Dienstvereinbarung
    • Einigungsstelle
Die Dimensionen betrieblicher Arbeitszeitgestaltung
  • Kapazität
    • aus der Sicht der Dienststelle
    • aus der Sicht der Beschäftigten
  • Flexibilität
    • aus der Sicht der Dienststelle
    • aus der Sicht der Beschäftigten
Die Vorstellungen des Personalrats
Die Vorstellungen / Vorgaben der Dienststellenleitung
Lösungswege
  • vorhandene
  • Pfade suchen
  • Pfade schlagen

Die Thematik der Punkte 1-5 wird durch kurze Einführungsreferate vorgestellt: 1-3 vom Referenten, 4-5 vom Personalrat. Sie wird in Arbeitsgruppen aufgearbeitet.

Die Gruppenerkenntnisse und -vorschläge werden im Plenum vorgestellt und diskutiert.

Im Ergebnis kann ein ausgearbeiteter Dienstvereinbarungsentwurf „flexible Arbeitszeit“ erarbeitet werden.

Personalplanung, Personalentwicklung, Mitarbeitergespräche

1. Tag

  • Standortbestimmung: In welchen betrieblichen Situationen befinden sich die Teilnehmer/innen?
  • Welche Aufgaben sehen wir, was wird erwartet?
  • Was können wir und wollen wir zur Personalentwicklung (PE) beitragen? Welche Ziele verfolgen wir?
  • Woran wollen wir in dieser Werkstatt arbeiten?
  • Schwerpunkte werden auf der Grundlage konkreter Anliegen herausgearbeitet.

2. Tag

Grundlagen der Personalentwicklung
  • Rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen
  • Beteiligung des Betriebs-/Personalrates: Einhalten rechtlicher Bestimmungen, Mitwirkung oder Kooperation?
  • Rechtliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer
  • Mitarbeitergespräche
  • Vorstellung Menschenbild – unternehmerische Anforderungen
  • Anliegen der Arbeitnehmer
  • Strategien und Instrumente der Personalentwicklung
  • PE ist ein Prozess
Analyse aktueller Konzepte und des konkreten betrieblichen Handelns
  • Konzeptentwicklung und Konzeption: Anforderungen, Leitbild, strategische Ziele
  • Mitarbeiterqualifikation und Fortbildungsplanung
  • Führungsaufgaben und -verständnis
  • Motivation und Widerstand
  • Entwicklung des Unternehmens

3. Tag

  • Erfolgreiche Beteiligung und Mitwirkung des Betriebs-/Personalrates an PE-Maßnahmen
  • Konkrete praktische Konzepte und Maßnahmen für den eigenen Betrieb / die eigene Dienststelle
  • Entwicklung bzw. Verbesserung einer Umsetzungsstrategie
  • Praktisches Vorgehen und erste Schritte
  • Mitarbeitergespräche
Auswertung
  • Umsetzungsmöglichkeiten im betrieblichen Alltag
  • Die nächsten konkreten Schritte
  • Rückmeldung zur geleisteten Seminararbeit

Schutzbedürftige Beschäftigte in Betrieben und Verwaltungen – nicht nur Teilzeit- und Befristung!

Aufgaben und Einflussmöglichkeiten der Personalvertretungen

In Zeiten anhaltender Massenarbeitslosigkeit und hochverschuldeter öffentlicher Haushalte gerät zunehmend das „Normalarbeitsverhältnis“, also die unbefristete Erwerbstätigkeit bei regulärer Arbeitszeit von etwa 40 Stunden, tariflich abgesichert und mit Kündigungsschutz, unter Druck. Auch im Bereich der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe gibt es in den letzten Jahren zunehmend ungesicherte Beschäftigungsverhältnisse.

Befristete Arbeitsverhältnisse – oftmals in Teilzeit – nehmen überhand. Leiharbeit und Niedriglohnjobs, die kaum Planungssicherheit zulassen, treten immer häufiger auf.

Menschen in ungesicherten Arbeitsverhältnissen kennen kaum ihre Rechte und wehren sich auch nicht. Die Personalvertretungen sind aufgerufen, die Rechte dieser Beschäftigten zu wahren und ihnen beiseite zu stehen.

Die dazu erforderlichen rechtlichen Kenntnisse und praktikablen Umsetzungsstrategien vermittelt dieses Seminar.

Inhalt

Abschied vom „Normalarbeitsverhältnis“?
  • Ungesicherte Beschäftigungsverhältnisse in den Verwaltungen und Betrieben der öffentlichen Hand und ihre Erscheinungsformen
Befristete Beschäftigungsverhältnisse
  • Befristungen ohne Sachgrund
  • Befristungen mit Sachgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und nach den Bestimmungen der Tarifverträge im öffentlichen Dienst
  • Abrufarbeit und geringfügige Beschäftigung
  • Erscheinungsformen und Trends
  • Die Stellung der geringfügig Beschäftigten
  • Mit Rechten oder rechtlos?
Leiharbeit, (Schein-)Selbständigkeit und Werkvertragseinsatz
  • Erscheinungsformen
  • Zulässige und unzulässige Leiharbeit
  • (Schein-)Selbständigkeit und Werkvertragseinsatz
  • Exkurs: Dienstleistungsfreiheit in Europa
Ein-Euro-Jobs
  • Zulässigkeit des Einsatzes
Teilzeitarbeit nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Anspruchsberechtigte
  • Verteilung der Arbeitszeit
  • Rechte der Arbeitsvertragsparteien
  • Verfahrensfragen einschließlich der Fristen
  • Verlängerung der Arbeitszeit
  • Exkurs: Altersteilzeit
Weitere Schutzrechte
  • Recht auf Aus- und Weiterbildung der Betroffenen
  • Schutz vor Diskriminierung nach dem AGG und dem TzBfG
  • Schutz vor dem Verlust der Beschäftigungsmöglichkeit?
Die Personalvertretung und ihr besonderer Verantwortungsbereich
  • Informationsrechte
  • Überwachungsaufgaben
  • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
  • Initiativrechte
  • Abschluss von Dienstvereinbarungen

Durchsetzung der Beteiligungsrechte

Kooperation – Mediation – Einigungsstelle – gerichtliche Auseinandersetzung – Schutz der Interessenvertretungen

Dauer: 3–4 Schulungstage

Inhalt

A. Die Sicherung der Personalratsrechte – Handlungsanleitungen
  • Strategien des Arbeitgebers erkennen heißt, rechtzeitig und umfassend Informationen einfordern
  • Wissen ist Macht – Die Erweiterung der eigenen Wissensbasis
  • Praktische Durchsetzungsstrategien
  • Überwachung der Einhaltung bestehender betrieblicher, tarifvertraglicher und gesetzlicher Regelungen und ihre Anpassung an veränderte Bedingungen
B. Kooperation
  • Am Beispiel der Monats- bzw. Vierteljahresgespräche
C. Konfliktlösung und Mediation
D. Die Einigungsstelle als Regelungsinstanz
E. Das Beschlussverfahren als rechtliches Durchsetzungsmittel
F. Der Schutz der Interessenvertretungen und ihrer Mitglieder