Personal- und Betriebsräte qualifiziere ich in individuell auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Schulungen für ihre schwierigen Aufgaben als kompetente Interessenvertretungen der Beschäftigten. Die Dauer kann den konkreten Erfordernissen vor Ort angepasst werden und kann über Eintagesseminare bis hin zu Wochenschulungen reichen.
Die Veranstaltungen finden in der Dienststelle oder in angenehmen Tagungshotels in Ihrer Nähe statt.
Mein Seminarangebot umfasst die Grundlagenschulungsmodule im Arbeits- und Personalvertretungsrecht sowie Spezialthemen wie z.B.
Personalräte sind in ihrer täglichen Praxis mit einer Vielfalt von Anforderungen konfrontiert. Hierzu gehören natürlich die Kenntnisse des Personalvertretungsrechts als Grundlage der Personalratsarbeit. Eine wichtige Rolle spielen darüber hinaus aber weitere gesetzliche Regelungen (Schutzgesetze, Arbeitsrecht) und tarifliche Bestimmungen.
Das WIE ihrer Anwendung ist aber neben diesen Rechtskenntnissen entscheidend für die Arbeit als Personalrat. Verhandlungs- und Konfliktfähigkeit sind deshalb zur Einflussnahme als Vertretungsorgan der Beschäftigten von Bedeutung.
Das Training vermittelt diese Grundlagen und bietet durch speziellen Methodeneinsatz einen Bezug zur Praxis.
Dauer: 3-4 Schulungstage je nach Gewichtung der Schwerpunkte
Das Personalvertretungsrecht räumt dem Personalrat durch Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte eine gesetzliche Möglichkeit zur Mitgestaltung dienstlicher Angelegenheiten ein. Zur Durchsetzung dieser Gestaltungsmöglichkeit gehören darüber hinaus auch Kenntnisse weiterer gesetzlicher Regelungen sowie des jeweiligen Tarifrechts.
Um Mitgestalten zu können, müssen eigene Positionen formuliert und auch umgesetzt werden können. Kompetenzen, wie Verhandlungs- und Konfliktmanagement, sind deshalb für die Arbeit als Interessenvertretung der Beschäftigten von Bedeutung. Durch speziellen Methodeneinsatz wird der Bezug zur Praxis hergestellt.
Dauer: 3–4 Schulungstage je nach Gewichtung der Schwerpunkte
Einstellungen, Ein-/Umgruppierungen und Versetzungen gehören zum täglichen Geschäft der Personalratsarbeit. Der Gesetzgeber hat die Bedeutung dieser Beteiligungstatbestände erkannt und dem Personalrat weitreichende Rechte eingeräumt. Anhand von personellen Einzelmaßnahmen lassen sich Rückschlüsse auf Auswahlrichtlinien, Personalplanung und sogar auf „schleichende“ Änderungen in der Dienststelle ziehen – Informationen, die viele Arbeitgeber dem Personalrat nur zu gern vorenthalten.
Für die Kündigung von Arbeitnehmern hat der Gesetzgeber den Dienststellen mit dem Kündigungsschutzgesetz klare Regeln vorgegeben. Damit diese Regeln auch beachtet werden, ist dem Personalrat eine wichtige Schutzfunktion zugewiesen. Durch Fehler im Beteiligungsverfahren entstehen den Betroffenen häufig Nachteile, die bei entsprechender Kenntnis der Gesetze und der Entscheidungspraxis der Gerichte vermeidbar wären.
Dauer: 3-4 Schulungstage je nach Gewichtung der Schwerpunkte
Dauer: 2-3 Schulungstage
Die Thematik der Punkte 1-5 wird durch kurze Einführungsreferate vorgestellt: 1-3 vom Referenten, 4-5 vom Personalrat. Sie wird in Arbeitsgruppen aufgearbeitet.
Die Gruppenerkenntnisse und -vorschläge werden im Plenum vorgestellt und diskutiert.
Im Ergebnis kann ein ausgearbeiteter Dienstvereinbarungsentwurf „flexible Arbeitszeit“ erarbeitet werden.
Aufgaben und Einflussmöglichkeiten der Personalvertretungen
In Zeiten anhaltender Massenarbeitslosigkeit und hochverschuldeter öffentlicher Haushalte gerät zunehmend das „Normalarbeitsverhältnis“, also die unbefristete Erwerbstätigkeit bei regulärer Arbeitszeit von etwa 40 Stunden, tariflich abgesichert und mit Kündigungsschutz, unter Druck. Auch im Bereich der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe gibt es in den letzten Jahren zunehmend ungesicherte Beschäftigungsverhältnisse.
Befristete Arbeitsverhältnisse – oftmals in Teilzeit – nehmen überhand. Leiharbeit und Niedriglohnjobs, die kaum Planungssicherheit zulassen, treten immer häufiger auf.
Menschen in ungesicherten Arbeitsverhältnissen kennen kaum ihre Rechte und wehren sich auch nicht. Die Personalvertretungen sind aufgerufen, die Rechte dieser Beschäftigten zu wahren und ihnen beiseite zu stehen.
Die dazu erforderlichen rechtlichen Kenntnisse und praktikablen Umsetzungsstrategien vermittelt dieses Seminar.
Kooperation – Mediation – Einigungsstelle – gerichtliche Auseinandersetzung – Schutz der Interessenvertretungen
Dauer: 3–4 Schulungstage